Kfz-Versicherung
Zentralruf der Autoversicherer
Ein Verkehrsunfall – doch die Versicherung des Unfallgegners ist nicht bekannt? Der Zentralruf der Autoversicherer sorgt für Aufklärung. Als gesetzlich anerkannte Auskunftsstelle gemäß §8a des Pflichtversicherungsgesetzes wird schnell und zuverlässig die gegnerische Kfz-Haftpflicht-versicherung ermittelt – und das bereits seit über 40 Jahren. Für In- und Ausland: eine Anfrage beim Zentralruf der Autoversicherer – so einfach geht´s.