Zentralruf der Autoversicherer

Ein Verkehrsunfall – doch die Versicherung des Unfallgegners ist nicht bekannt?
Der Zentralruf der Autoversicherer sorgt für Aufklärung. Als gesetzlich anerkannte
Auskunftsstelle gemäß §8a des Pflichtversicherungsgesetzes wird schnell und zuverlässig die
gegnerische Kfz-Haftpflicht-versicherung ermittelt – und das bereits seit über 40 Jahren.
Für In- und Ausland: eine Anfrage beim Zentralruf der Autoversicherer – so einfach geht´s.