Unfall mit Kurzkennzeichen: Versicherer stellt Regressforderung

Verursacht ein Versicherter einen Unfall während einer Fahrt, die nicht vom Verwendungszweck eines Kurzkennzeichens gedeckten ist, muss er für dessen Folgen selbst aufkommen. Das hat das Amtsgericht Berlin Mitte mit Urteil vom 12. Dezember 2018 entschieden (7 C 3118/18).


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