Rettungsgasse – jeder kann sie plötzlich brauchen

  • Alle Verkehrsteilnehmer sind dazu verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden – und das nicht nur bei Staus, sondern auch bereits bei stockendem Verkehr.
  • Sie sollte stets zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen entstehen. Der Standstreifen ist freizuhalten.
  • Mitte Oktober 2017 erhöhte der Gesetzgeber das Bußgeld bei nicht gebildeter Rettungsgasse um das Zehnfache.
  • Das Nichtbilden einer Rettungsgasse kostet demnach 200 Euro. Es kommen noch 2 Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg hinzu.

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