Recht
Rettungsgasse – jeder kann sie plötzlich brauchen
Alle Verkehrsteilnehmer sind dazu verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden – und das nicht nur bei Staus, sondern auch bereits bei stockendem Verkehr. Sie sollte stets zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen entstehen. Der Standstreifen ist freizuhalten. Mitte Oktober 2017 erhöhte der Gesetzgeber das Bußgeld bei nicht gebildeter Rettungsgasse um das Zehnfache. Das Nichtbilden einer Rettungsgasse kostet demnach 200 Euro. Es kommen noch 2 Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg ...