Unfall beim Stopp am Briefkasten

Beschäftigte, die auf dem Heimweg von ihrer Arbeit mit ihrem Fahrzeug an einem Briefkasten anhalten, um einen Privatbrief einzuwerfen, stehen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie dabei verunglücken. Das hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 7. Mai 2019 entschieden (B 2 U 31/17 R).

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