Geblitzt worden - was nun?

  • Wer geblitzt wurde, sollte nicht gleich bei den Behörden nachfragen.
  • In der Regel sendet die zuständige Behörde einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen.
  • Die Verjährung eines Geschwindigkeitsverstoßes kann sich aufgrund der Unterbrechnung der Verjährung unterschiedlich gestalten.
  • Die Zahlung der Geldbuße schließt einen noch rechtzeitig möglichen Einspruch nicht aus.
  • Auch ein Fahrverbot kann durch rechtzeitigen Einspruch verhindert werden, erfordert aber gute Gründe, um das Gericht zu überzeugen.

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