Kein Hartz IV für Hauseigentümer?

Arbeitslosengeld 2 (ALG II) – vor allem als Hartz IV bekannt – bekommt man nur unter bestimmten Voraussetzungen. So muss man unter anderem hilfebedürftig sein – das ist man aber nur, wenn man weder Einnahmen noch Vermögen hat, um sich damit selbst zu versorgen, vgl. § 9 I Sozialgesetzbuch 2 (SGB II). Eine Immobilie beispielsweise muss veräußert werden – mit dem Erlös kann man einige Zeit über die Runden kommen. Erst wenn das Vermögen vollständig aufgebraucht ist, kann man Hartz IV fordern. Doch gilt das auch für das selbstbewohnte Eigenheim?

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