Urteil
Kein Hartz IV für Hauseigentümer?
Arbeitslosengeld 2 (ALG II) – vor allem als Hartz IV bekannt – bekommt man nur unter bestimmten Voraussetzungen. So muss man unter anderem hilfebedürftig sein – das ist man aber nur, wenn man weder Einnahmen noch Vermögen hat, um sich damit selbst zu versorgen, vgl. § 9 I Sozialgesetzbuch 2 (SGB II). Eine Immobilie beispielsweise muss veräußert werden – mit dem Erlös kann man einige Zeit über die Runden kommen. Erst wenn das Vermögen vollständig aufgebraucht ist, kann man Hartz IV fordern. Doch ...