Wer haftet bei Unfall vor der Waschanlage?

Wer seinen Wagen in einer Autowaschanlage reinigt, nutzt oftmals auch die Gelegenheit, den Pkw von innen zu putzen. Schließlich stellen die meisten Waschanlagenbetreiber hierfür z. B. Parkbuchten samt Staubsaugereinrichtung zur Verfügung. Doch aufgepasst: Diese Parktaschen befinden sich regelmäßig an der Ausfahrtsstraße – jeder Waschanlagennutzer muss sich daher früher oder später an den „Putzteufeln“ vorbeischlängeln. Kommt es hierbei zu einer Kollision, stellt sich die Frage, wer schuld am Unfall war.

11-Jähriger wird von einem Kfz angefahren

Ein Vater wollte zusammen mit seinem 11-jährigen Sohn die Familienkutsche reinigen. Dazu fuhr er auf das Gelände einer Waschanlage, auf dem sich rechts und links von der Ausfahrtsstraße mehrere Parktaschen mit fest montierten Staubsaugern befanden. Nachdem er sein Kfz dort abgestellt hatte, holte sein Sohn die Abdeckmatte aus dem Kofferraum und bewegte sich dabei ein Stück rückwärts in Richtung der Ausfahrtsstraße.

Diese nur ca. 3,20 Meter breite Straße wurde in diesem Moment jedoch von einem Taxifahrer benutzt. Der war mit ca. 10 km/h unterwegs, konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr dem Jungen über den Fuß. Der prallte gegen das Fahrzeug und verletzte sich so schwer, dass der herbeigerufene Polizeibeamte einen Krankenwagen rief. Später verlangte das Kind Schmerzensgeld – was der Taxifahrer rigoros ablehnte. Schließlich trage der Junge die alleinige Schuld an dem Unfall – für ihn selbst sei die Kollision dagegen unvermeidbar gewesen, weil das Kind ihm ins Auto gelaufen sei. Im Übrigen bestreite er die vorgebrachten Verletzungen. Der Streit der Parteien endete letztendlich vor Gericht.

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