Versicherung
Was ist nach einem Einbruchsdiebstahl zu tun?
erständlicherweise ist der Schock groß, wenn man z. B. aus dem Urlaub nach Hause kommt, die Wohnung verwüstet vorfindet und wertvolle Gegenstände oder Bargeld verschwunden sind. Wer eine Hausratsversicherung hat, muss den Vorfall sowie den entstandenen Schaden unverzüglich mittels einer sog. Stehlgutliste anzeigen. Benötigt man für das Ausfüllen der Liste jedoch etwas mehr Zeit, stellt sich die Frage, ob der Versicherer seine Leistung kürzen







