Streit um Krankenhaustagegeld

Sieht eine Klausel in den Versicherungs-Bedingungen vor, dass ein Tagegeld nur bei einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt gezahlt wird, so hat der Versicherte keinen Anspruch auf weitere Leistungen, wenn eine Weiterbehandlung in einem Sanatorium erfolgt. Das hat das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 11. Januar 2013 entschieden (Az.: 20 U 164/12).

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