Steuern
Darf man ein elektronisches Fahrtenbuch führen?
Wer seinen Dienstwagen auch privat nutzt, muss diesen sog. geldwerten Vorteil versteuern. Hier stehen dem Steuerpflichtigen grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Verfügung: die 1-%-Regelung und die Fahrtenbuchmethode. Bei dieser wird der geldwerte Vorteil mit den tatsächlich entstandenen Aufwendungen angesetzt, die man aber stets belegen muss – mittels Vorlage sämtlicher Quittungen und eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuchs. Doch akzeptiert das Finanzamt auch ein elektronisches







