Schuldnerfreundliche Änderungen beim Pfändungsschutzkonto
Für das Pfändungsschutzkonto gelten ab Dezember neue und übersichtlichere Regeln. Auf dem auch als P-Konto bezeichneten besonderen Girokonto verbleibt ein vor der Pfändung geschütztes Guthaben. Von Pfändung bedrohte Schuldner sollen dadurch davor bewahrt werden, dass sie mangels eines ausreichenden Kontoguthabens beispielsweise keine Miete mehr zahlen können und ihnen die Wohnungskündigung droht. Mehr als ein P-Konto pro Person ist unzulässig, da bei mehreren P-Konten der nur einmal gewährte Pfändungsschutzbetrag überschritten würde. Im Jahr 2018 bestanden bereits über 2,5 Millionen P-Konten.
hier weiterlesen:Anwalt.de