Auffahren auf die Autobahn

Bei dem Auffahren auf eine Autobahn hat der auffahrende Verkehr den Fahrzeugen auf der Autobahn grundsätzlich Vorfahrt zu gewähren. Doch wie muss mit der Regelung umgegangen werden, wenn der Verkehr sich staut? Mit dieser Problematik setzte sich das Oberlandesgericht Celle kürzlich auseinander (Urteil vom 23.08.2021, Az. 14 U 186/20) und kam zu dem Ergebnis, dass die Fahrzeuge auf der Fahrspur auch bei Stau gegenüber auffahrenden Verkehrsteilnehmern vorfahrtsberechtigt sind.

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