Mit dem Juni ist die Geltung der Regeln der sogenannten Bundes-Notbremse ausgelaufen. Damit gemeint sind die seit 24. April 2021 bei bestimmten Inzidenzwerten bundesweit geltenden Maßnahmen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes. Diese ermöglichten unter anderem Ausgangsbeschränkungen.
Auch die als Homeoffice-Pflicht bezeichneten Regeln für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur stärkeren Nutzung des Homeoffice sind mit Julibeginn nicht mehr anzuwenden.
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