Impfschäden bei AstraZeneca: Auch unter 60-Jährige werden jetzt entschädigt

Bei den Impfstoffen von Biontech und Moderna war die Rechtslage immer schon eindeutig: Wer über 18 Jahre (bzw. Biontech: über 16 Jahre) alt ist und durch die Corona-Impfung einen Impfschaden erleidet, kann Ansprüche nach dem Bundesversorgungsgesetz geltend machen (z.B. Renten, Zulagen). Denn die Biontech-/Moderna-Impfung wird für diese Altersgruppen von der STIKO uneingeschränkt empfohlen, und damit bestehen im Falle eines Impfschadens automatisch auch Entschädigungsansprüche nach dem Bundesversorgungsgesetz.

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