Strenge Regeln für das Fahren mit rotem Kennzeichen

Wer eine Probefahrt mit einem mit einem roten Kennzeichen versehenen Fahrzeug nutzt, um zwischendurch essen zu gehen, kann wegen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Zulassung zu einer Geldbuße verurteilt werden. Das hat das Kammergericht Berlin mit Beschluss vom 17. September 2020 entschieden (3 Ws (B) 189/20).

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