Vermummungsverbot vs. Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz
Das Vermummungs- oder Verhüllungsverbot nach § 23 Abs. 4 StVO (Straßenverkehrsordnung) dient dazu, etwa bei Verkehrskontrollen oder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen die Identität eines Fahrzeugführers feststellen zu können.
Dem gegenüber steht die Verpflichtung, zum Schutz der Gesundheit Mund und Nase zu bedecken, um das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus zu verringern.
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