Tierhalterhaftung: Gefahr auf vier Beinen oder wer zahlt bei Schäden durch Tiere?

Der tut nichts, der will nur spielen“, oder: „Mein Paulchen ist ein ganz Lieber“ – egal ob Hunde, Katzen, Vögel oder Pferde, das eigene ist immer das bravste, liebste und beste Tier. Doch selbst wenn das tatsächlich stimmt, kann das natürliche Verhalten von Tieren trotzdem zu Schäden führen. Für diese typische Tiergefahr müssen grundsätzlich die Tierhalter haften – oder im Einzelfall auch andere beteiligte Personen.

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