Die gesetzliche Erbfolge – wer erbt eigentlich, wenn ich kein Testament errichte?

Wenn Sie kein Testament errichtet bzw. keinen Erbvertrag geschlossen haben, greift die gesetzliche Erbfolge.

Bei der gesetzlichen Erbfolge ist zunächst zu unterscheiden zwischen dem Verwandtenerbrecht (Ziff. 2.) und dem Ehegattenerbrecht (Ziff. 3.). Beide stehen insoweit nebeneinander und schließen sich nicht aus.

Das heißt: Ihr Ehegatte wird in der Regel gemeinsam mit Ihren Verwandten erben, es entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Nur in sehr seltenen Fällen wird der Ehegatte alleiniger Erbe.

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