Richtiges Verhalten bei Unfällen

Ob auf dem Parkplatz ein Auto leicht geschrammt oder beim Vorbeifahren auf enger Straße einen Fahrzeugspiegel kurz berührt und weitergefahren, was als Bagatelle eingeschätzt wird, kann sich teuer entpuppen.

Das Gesetz hat ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nicht unerheblich unter Strafe gestellt. Das Ziel des Gesetzgebers ist es, das zivilrechtliche Interesse Dritter, vor allem die Beweissicherung für alle aus einem Unfall resultierenden Ansprüche zu sichern.

hier weiterlesen: Anwalt.de