Gesetzesänderungen im Oktober 2018

  • Mehr als 18 Monate beschäftigte Leiharbeiter müssen erstmals übernommen werden.
  • Hecken dürfen wieder radikaler geschnitten werden.
  • Die Ausschreibung und Vergabe EU-weiter Aufträge wird vollständig elektronisch.
  • Vom Elektrogesetz Betroffene müssen die richtige Zuordnung ihrer Geräte prüfen.
  • Für Blei in Spielzeug gelten wesentlich strengere Grenzwerte.
  • Vergleichsportale müssen Vergleichskriterien von Zahlungsdienstleistern nennen.

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