Stoßen zwei rückwärts ausparkende Fahrzeuge zusammen, so kann eine Schadenteilung gerechtfertigt sein. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai 2018 hervor (VI ZR 231/17).
hier weiterlesen: Versicherungsjournal
Stoßen zwei rückwärts ausparkende Fahrzeuge zusammen, so kann eine Schadenteilung gerechtfertigt sein. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai 2018 hervor (VI ZR 231/17).
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