Allgemeines zur Vorsorgevollmacht
Mit einer Vollmacht können eine oder mehrere dritte Personen zur Vertretung befähigt werden. Abhängig von den umfassten Aufgabenbereichen kann sie als General- oder Spezialvollmacht ausgestaltet sein. Steht die Betreuungsbedürftigkeit im Vordergrund, handelt es sich um eine Vorsorgevollmacht.
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