Streit mit dem Autoversicherer um Gutachterkosten

Wird ein Fahrzeugschaden nach einem Verkehrsunfall voraussichtlich mehr als 1.000 Euro betragen, so darf der Geschädigte auch dann einen Gutachter auf Kosten des Schädigers beauftragen, wenn dessen Versicherer erklärt hat, für den Schaden aufzukommen. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 22. Februar 2018 entschieden (5 S 240/17).

hier weiterlesen: Versicherungsjournal