Pferdehalterhaftpflicht - Pferdebesitzer haften auch bei Reitbeteiligung

Der Halter eines Pferdes haftet auch dann für Schäden, die das Tier verursacht, wenn im Rahmen einer Reitbeteiligung eine andere Person das Pferd geritten hat. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes Nürnberg (OLG) hervor

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