Einbruch, Diebstahl, Vandalismus

Wurde eine Wohnung, ein Geschäft oder ein Auto aufgebrochen, ist das für die Betroffenen zumeist ein Schock. Zum Glück kann man Versicherungen abschließen, die wenigstens die materiellen Schäden ersetzen.

Ob wirklich ein Versicherungsfall oder nach einem vorgetäuschten Schaden vielmehr ein Versicherungsbetrug vorliegt, ist in der Praxis nicht immer leicht zu erkennen. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat sich in zwei Fällen zur erforderlichen Beweislage geäußert.

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