Die größten Fallen im Mietvertrag

In Deutschland leben trotz Wohnungsnot rund 50 Millionen Menschen zur Miete. Gerade in Großstädten wird bezahlbarer Wohnraum immer mehr zu einer Rarität. Wer einmal eine Wohnung gefunden und die Zusage vom Vermieter hat, befindet sich auf der Zielgeraden. Einzig verbleibende Hürde ist der Mietvertrag – den man auch im Überschwang der Freude nicht vernachlässigen sollte.

Die Regelungen zum sozialen Mieterschutz grenzen zwar die Gestaltungsfreiheit von Mietern und Vermietern beim Mietvertrag stark ein, es verbleibt aber trotzdem noch genügend Spielraum für einige Fallen im Mietvertrag, die Sie als Mieter kennen sollten.

Viele Inhalte der Rechtsbeziehung von Mieter und Vermieter regelt daher nicht das Gesetz, sondern in aller erster Linie der geschlossene Mietvertrag. Vertragsklauseln aus dem Mietvertrag können dem Mieter also sowohl Kosten als auch Pflichten auferlegen. Das Mietrecht allein ist kein Auffangbecken für den sorglosen Mieter, sondern setzt Vermietern nur einen Rahmen, der einen Mindestschutz der Mieter gewährleistet. Deshalb sind viele Vereinbarungen im Mietvertrag rechtlich in Ordnung – auch wenn sie schlecht für den Mieter sind.

Die größten Fallen lauern für den Mieter bei den Mietkosten, den Regelungen zum Mietgegenstand und der Beendigung des Mietverhältnisses.

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