Wer in einen Autounfall verwickelt wird, den packt nicht selten das Grauen: Man muss sich schließlich mit der Polizei, dem Unfallgegner und zumeist auch mit der eigenen Kfz-Versicherung auseinandersetzen. Folge ist z. B. die Pflicht, Schadenersatz zu zahlen, die Ahndung als Ordnungswidrigkeit oder die Rückstufung in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse beim Versicherer. In einer Kurzschlussreaktion verlassen manche Unfallbeteiligte einfach die Unfallstelle – und begehen Fahrerflucht. Doch darf die Kfz-Versicherung deshalb jegliche Leistung, z. B. die Kosten für die Reparatur des beschädigten Kfz, verweigern?
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