Wer ist nicht schon einmal in eine Verkehrskontrolle geraten? Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle werden vor allem Autofahrer angehalten und überprüft – einen besonderen Grund dafür, z. B. das Fahren von Schlangenlinien, gibt es dabei nicht. Wer allerdings in eine „besondere“ Verkehrskontrolle, eine sog. Verdachtskontrolle, gerät, hat sich im Straßenverkehr auffällig verhalten und wird deshalb von der Polizei gestoppt. Folge ist häufig ein Alkohol- oder Drogentest. Ist der positiv, wollen die Beamten, z. B. zur Feststellung der Blutalkoholkonzentration (BAK), auch noch Blut entnehmen lassen. Doch dürfen sie das?
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