Streit um Unfall auf dem Weg zur Arbeit

Ganz kurze und nur geringfügige Unterbrechungen eines Weges zur beziehungsweise von der Arbeit stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Hessische Landessozialgericht mit einem gestern veröffentlichten Urteil vom 2. Februar 2016 entschieden (L 3 U 108/15).

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