Beschäftigte stehen auf den Wegen von und zu Raucherpausen ebenso wenig unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wie während der Raucherpause selbst. Das hat das Sozialgericht Karlsruhe mit Urteil vom 27. Oktober 2015 entschieden (S 4 U 1189/15). WERBUNG
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