Zahnersatz - Rechtsstreit um Festzuschuss

Die finanziellen Zuwendungen von Kindern Pflegebedürftiger sind grundsätzlich auch dann als Einkommen zu werten, wenn es sich um Direktzahlungen an den Heimträger handelt, über welche der Pflegebedürftige nicht verfügen kann. Das hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 8. September 2015 entschieden (B 1 KR 22/14 R).

Quelle: Versicherungsjournal