Rentenbesteuerung

Ausgehend von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2002 ist die Besteuerung der Altersbezüge durch das Alterseinkünftegesetz seit 2005 neu geregelt.

Die Systematik ist seither so: Wer seit dem Jahr 2005 oder früher eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, unterliegt mit diesen Renteneinkünften einem steuerpflichtigen Anteil von 50 %. Auf dieser Basis wird dann ein Rentenfreibetrag ermittelt, der Jahr für Jahr angesetzt wird.

Der der Besteuerung unterliegende Teil der Rente (Besteuerungsanteil) ist abhängig vom Jahr des Rentenbeginns und steigt bis 2020 um jährlich zwei Prozentpunkte und danach um jeweils einen Prozentpunkt auf schließlich 100 % im Jahr 2040 an. Gleichzeitig werden die während der Erwerbsphase in die Altersvorsorge eingezahlten Beiträge für jeden Erwerbstätigen allmählich von der Einkommensteuer freigestellt.

Wer muss Steuern zahlen?

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