Ab wann hat man Anspruch auf den Jahresurlaub?

Jeder Beschäftigte hat Anspruch auf Erholungsurlaub – gemäß § 3 I Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sind das bei einer Sechs-Tage-Woche 24 Urlaubstage, bei einer Fünf-Tage-Woche nur noch 20 Ferientage (24/6 x 5). Nicht selten wird der Mindesturlaub aber in einem Tarifvertrag bzw. im Arbeitsvertrag aufgestockt, sodass Arbeitnehmer letztendlich mehr Urlaub genießen können. Doch ab wann entsteht der Anspruch auf den Jahresurlaub überhaupt?

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