Gerade im Stadtverkehr tauchen am Fahrbahnrand bzw. dem rechten Fahrstreifen immer wieder diverse Hindernisse für Autofahrer auf – z. B. Radler, haltende bzw. abbiegende Pkw oder ein Lkw, der gerade entladen wird. Will man dann aber an der Barriere vorbeifahren oder endet gar die rechte Fahrspur, erhöht sich der Stresspegel oft um ein Vielfaches, wenn der nachfolgende Verkehr einen einfach nicht vorbeilässt. Viele Autofahrer wollen daher nicht ewig warten und nutzen jede noch so kleine Lücke aus, um nach links auszuscheren und das Hindernis zu umfahren. Passiert dabei ein Unfall, stellt sich die Frage, wer dafür verantwortlich ist.
Spurwechsel mit schwerwiegenden Folgen
Ein Autofahrer war auf dem rechten Fahrstreifen einer zweispurigen Straße unterwegs, als er vor sich einen geparkten Lkw sah, der gerade entladen wurde. Er konnte jedoch nicht sofort auf die linke Fahrspur ausweichen, weil sich hier aufgrund einer roten Ampel eine Warteschlange gebildet hatte. Dort stand auf Höhe des Hindernisses unter anderem auch ein Sattelschlepper, der zwischen sich und seinem Vordermann eine kleine Lücke gelassen hatte. Die wollte der Autofahrer ausnutzen, um an dem Hindernis vorbeizukommen. Er lenkte sein Auto daher in Richtung Lücke, passte jedoch nicht ganz hinein und blieb größtenteils auf dem rechten Fahrstreifen stehen. Als die Ampel kurz darauf grün wurde, fuhr der Lkw auf den Pkw auf.
Der Pkw-Fahrer verlangte daraufhin seinen Schaden vollständig ersetzt. Schließlich sei ihm der Lkw aufgefahren, obwohl er den Blinker gesetzt und den Spurwechsel deutlich angezeigt habe. Sein Gegner lehnte jedoch eine 100-prozentige Haftung ab. Vielmehr trage auch der Autofahrer eine Teilschuld am Unfall, weil er sich einfach – unter Missachtung der Vorfahrt des Brummifahrers – in die kleine Lücke vor dem Lkw gequetscht habe. Ferner habe sich der Pkw im toten Winkel des Führerhauses befunden und sei nicht zu sehen gewesen. Der Unfallgegner ersetzte lediglich 50 Prozent des Schadens. Daraufhin klagte der Autofahrer den Rest vor Gericht ein.
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