Wird der Höchstsatz von 450 € monatlich als Pauschalbetrag für die geleistete Arbeit vertraglich vereinbart, ohne einen Stundensatz oder eine konkrete Arbeitszeit zu vereinbaren, schuldet der Arbeitnehmer ab 1.1.2015 bei einem Mindeststundenlohn von 8,50 € maximal 52,9 Arbeitsstunden (52 Stunden und 54 Minuten) im Monat.
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