Ausländische EU-Bürger haben keinen bedingungslosen Anspruch auf Sozialhilfe in Deutschland.
Ausgangspunkt der Entscheidung war die Klage einer 1989 geborenen Frau mit rumänischer Staatsangehörigkeit. Diese lebt mit ihrem 2009 in Deutschland zur Welt gekommenen Sohn bei ihrer Schwester in Leipzig.
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