Höchstrichterliches Urteil zur Fahrerflucht

Entfernt sich ein Unfallverursacher vor Feststellung seiner Personalien vom Unfallort, um eine stark blutende Wunde im Krankenhaus versorgen zu lassen, meldet sich danach aber unverzüglich bei der Polizei, so darf nicht wegen Verkehrsunfallflucht verurteilt werden. Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 27. August 2014 hervor (Az.: 4 StR 259/14).

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