Fristlos gekündigt wegen Arbeitszeitbetrug

Beschäftigte, die sich bei der Zeiterfassung bewusst nicht ordnungsgemäß an- und abmelden, dürfen auch nach jahrzehntelanger Betriebszugehörigkeit ohne vorherige Abmahnung fristlost entlassen werden. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 17. Februar 2014 entschieden (Az.: 16 Sa 1299/13).

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