Wer mit seinem Personenkraftwagen mit Fahrrädern auf dem Dach in eine Tiefgarage fährt und dabei die Durchfahrtshöhe missachtet, darf nicht mit der Milde seines Vollkaskoversicherers rechnen. Das geht aus einem kürzlich bekannt gewordenen Beschluss des Landgerichts Hagen vom 22. August 2013 hervor (Az.: 7 S 21/13).
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