Die neuen Spielregeln für Flensburg-Punkte: ein Kurzüberblick

Die Verunsicherung unter den betroffenen Mandanten im Hinblick auf die Flensburger Punktereform ist derzeit groß. Mit diesem Beitrag soll versucht werden, die wichtigsten Eckdaten verständlich darzustellen.

Vorab eine klare Aussage zu der Frage, für welche Verstöße die neuen Regelungen Anwendung finden und wann noch nach der alten Rechtslage verfahren wird. Ganz einfach: Entscheidend ist der Zeitpunkt der Eintragung in Flensburg. Nicht der Zeitpunkt des Verstoßes, nicht der Zeitpunkt der Rechtskraft, nein, allein die Eintragung im Flensburger Verkehrszentralregister (das nun übrigens „Fahreignungsregister“ genannt wird) ist maßgeblich. Das bedeutet auch, dass nun nicht mehr taktiert werden kann – wie in der Übergangszeit – und durch Hinauszögern oder schnelles Herbeiführen von Rechtskraft quasi „gewählt“ werden kann, welche Regeln man für sich angewendet haben möchte. Alles, was ab jetzt passiert, beurteilt sich nach den neuen Regelungen, die am 13.12.2010 verkündet wurden (vgl. BGBl. S. 1980) und die, wie gesagt, ab 1.5.2014 Wirksamkeit erlangt haben.

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