Karlsruhe/Bremen. Jahrelang kassierten Banken und Sparkassen für Abschlüsse von Krediten von ihren Kunden Bearbeitungsgebühren. Nachdem diverse Oberlandesgerichte derartige Gebühren für unzulässig erklärt hatten, entschied der Bundesgerichtshof am 13. Mai 2014 (Az. XI 170/13 und XI 405/12) zugunsten der Bankkunden. Kreditinstitute können derartige Gebühren jetzt nicht mehr verlangen. Die Kreditnehmer können sogar gezahlte Bearbeitungsgebühren zurückfordern, soweit die Ansprüche nicht verjährt sind.
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