Wer ohne Führerschein und dazu angetrunken mit dem Auto fährt, riskiert nicht nur seine Gesundheit und ein Strafverfahren. Kommt es zu einem Unfall und in der Folge zur Erwerbsunfähigkeit, kann auch eine Rente versagt werden. In einem aktuellen Fall bestätigte das Sozialgericht (SG) Gießen eine solche Entscheidung der Rentenversicherung.
Hier lesen Sie den gesamten Bericht: Anwalt.de







