Sonstiges
Radfahrer können voll für Verkehrsunfälle haften
Verhandeln Gerichte Unfälle zwischen Autofahrern und Radfahrern, so gelten Letztere regelmäßig als schwächere Verkehrsteilnehmer. In der Folge haften Autofahrer bei vermeidbaren Unfällen auch dann, wenn sie nicht gegen die Verkehrsregeln verstoßen haben. Grundlage dieser verschuldensunabhängigen Haftung ist die sogenannte Betriebsgefahr.