Recht
Folgenreicher Stromschlag
Wer aus Gefälligkeit unentgeltlich für einen Nachbarn tätig wird, ist deswegen nicht automatisch von der Haftung für die Folgen einer fehlerhaften Ausführung befreit. Es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 2. April 2014 hervor (Az.: 5 U 311/12). ...







