Kfz-Versicherung
Von den rechtlichen Folgen eines Auffahrunfalls
Bei einem typischen Auffahrunfall spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Auffahrende entweder mit zu geringem Abstand, zu schnell oder unaufmerksam gefahren ist. Ergibt sich aus den Unfallspuren kein gegenteiliges Bild, so muss der Vorausfahrende auch nicht beweisen, dass die Fahrzeuge schon längere Zeit hintereinander gefahren sind, so das Kammergericht Berlin in einem Beschluss vom 20. November 2013 (Az.: 22 U 72/13). ...