Kfz-Versicherung
Rechtsstreit um Unfall beim Tankstopp
Ein Beschäftigter, der auf dem Weg zur Arbeit an einer Tankstelle anhält und beim Verlassen des Geländes verunglückt, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt auch dann, wenn er dazu die Straße überqueren muss, um in die richtige Richtung weiterfahren zu können, so das Bundessozialgericht in einem Urteil vom 4. Juli 2013 (Az.: B 2 U 12/12 R).