Frühstücksunfall mit schweren Folgen

Ein Beschäftigter, der sich auf dem unmittelbaren Weg zu seiner Arbeit in einer Bäckerei sein Frühstück besorgen will und der auf dem Rückweg zu seinem Auto zu Schaden kommt, hat Anspruch auf Leistungen durch die Berufsgenossenschaft. Das hat das Bayerische Landessozialgericht mit Urteil vom 16. Dezember 2015 entschieden (L 3 U 402/13).

hier weiterlesen: Versicherungsjournal